«Später gehören mir die Aktien»
Wer ein Unternehmen aufbaut, investiert Zeit, Energie und unternehmerische Arbeit. Der Weg zur späteren Aktienübernahme verdient deshalb besondere Aufmerksamkeit. Wer heute weiss, unter welchen Voraussetzungen die Aktien später übertragen werden, plant nicht gegen eine offene Zukunft, sondern mit ihr.
Beim AG-Ready-Modell sind die Übergangsphase und die spätere Übertragung vertraglich geregelt. Die Aktien werden bei Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen übertragen. Was im Einzelfall vereinbart wird, ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Es gibt keine pauschalen Klauseln, sondern Punkte, die vor dem Start auf den Tisch gehören.
Punkte der individuellen Vereinbarung
Folgende Themen gehören in eine solche Vereinbarung. Wie sie im Einzelnen ausgestaltet werden, bleibt der individuellen Absprache überlassen:
- treuhänderische Aktienhaltung: Wer hält die Aktien während der Übergangsphase, und unter welchen Bedingungen? Eine treuhänderische Haltung trennt Stimmrecht und wirtschaftliche Zugehörigkeit. Sie sichert die vereinbarte Übergangsphase ab, ohne dass die Aktien sofort den Inhaber wechseln.
- Verantwortlichkeiten: Wer trägt während der Übergangsphase die operative Führung? Wer vertritt die Gesellschaft nach aussen? Verantwortlichkeiten sollten klar benannt sein, damit keine Mehrdeutigkeit entsteht.
- Reportingpflichten: Welche Informationen werden in welcher Form und in welchem Rhythmus ausgetauscht? Reportingpflichten schaffen Transparenz über die wirtschaftliche Lage, ohne jede einzelne Entscheidung vorab festzulegen.
- Zustimmungsvorbehalte: Welche Handlungen benötigen ausdrückliche Zustimmung, welche liegen in der eigenen Verantwortung? Zustimmungsvorbehalte schützen die vereinbarte Übergangsphase vor einseitigen Veränderungen.
- Voraussetzungen der Übertragung: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Aktien übertragen werden? Die Voraussetzungen sollten so formuliert sein, dass ihre Erfüllung festgestellt werden kann, nicht nur behauptet.
Diese Punkte sind keine fertigen Klauseln. Sie sind Themen, die einer individuellen Vereinbarung Richtung geben.
Keine festen Werte, sondern klare Fragen
AG Ready verspricht keine bestimmten Übernahmepreise, keine festen Laufzeiten und keine garantierten Ansprüche. Solche Werte ergeben sich erst aus der individuellen Vereinbarung und den konkreten Umständen des Vorhabens. Wer mit festen Erwartungen in ein Erstgespräch geht, plant an der Wirklichkeit vorbei.
Was sich vorab klären lässt, sind die Fragen. Sie sind die Vorbereitung auf ein Gespräch, in dem die individuellen Punkte ausgehandelt werden.
Eine praktische Fragenliste für das Erstgespräch
Wer den Weg zur späteren Aktienübernahme vorbereitet, sollte folgende Fragen im Erstgespräch klären:
- Wer hält die Aktien während der Übergangsphase, und unter welchen Bedingungen?
- Wer trägt die Verantwortlichkeiten, und wie sind sie dokumentiert?
- Welche Reportingpflichten bestehen, in welcher Form und in welchem Rhythmus?
- Welche Handlungen unterliegen einem Zustimmungsvorbehalt?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Aktien übertragen werden?
- Wie wird die Erfüllung der Voraussetzungen festgestellt, und durch wen?
Nächster Schritt
Wenn Sie den Weg zur späteren Aktienübernahme vorbereiten und klären möchten, was beim AG-Ready-Modell vor dem Start klar sein sollte, vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter ag-ready.ch.



