Die regulatorische Herausforderung beim Markteintritt

Für ausländische Investoren stellt die Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft oft den ersten Schritt zur Etablierung eines europäischen Standbeins dar. Dabei stossen sie regelmässig auf die Anforderungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere hinsichtlich der Repräsentation der Gesellschaft. Eine der zentralen Hürden ist die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit vor Ort, ohne zwingend die gesamte operative Struktur sofort im Inland ansiedeln zu müssen.

Rechtliche Grundlagen der Vertretung nach dem OR

Das Schweizer Recht legt hohen Wert auf die lokale Erreichbarkeit. Gemäss Art. 718 OR muss die Gesellschaft durch Personen vertreten werden, die zur Vertretung befugt sind. Besteht das gesamte Führungsorgan aus Personen mit Wohnsitz im Ausland, so ist die operative Handlungsfähigkeit aus Sicht der Behörden und Gläubiger zwar theoretisch gegeben, in der Praxis jedoch oft mit administrativen Hürden verbunden.

Wesentliche Erkenntnisse für Investoren

  • Präsenzpflicht: Das Gesetz verlangt eine rechtsgültige Zustelladresse in der Schweiz. Ein reines Postfach genügt hierfür nicht.
  • Handlungsfähigkeit: Mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss als zeichnungsberechtigtes Organmitglied bestellt sein, um die operative Vertretung der AG sicherzustellen.
  • Haftungsrisiken: Die Trennung von Domiziladresse und tatsächlicher operativer Führung muss vertraglich sauber über sogenannte Domizilverträge geregelt werden.
  • Verwaltungsmandate: Die Rolle des Verwaltungsrats ist zentral. Er trägt die oberste Leitungs- und Aufsichtsverantwortung, unabhängig davon, ob er als Domizilhalter fungiert oder nur als Organmitglied agiert.

Der Domizilhalter als Schnittstelle

Die Einsetzung eines Domizilhalters, der lediglich eine «c/o»-Adresse zur Verfügung stellt, greift oft zu kurz. Aus rechtlicher Sicht ist eine klare Trennung zwischen der administrativen Domizilierung und der materiellen Vertretungsmacht zu treffen. Ein professioneller Domizilhalter stellt sicher, dass rechtlich relevante Willenserklärungen die Gesellschaft fristgerecht erreichen, was gemäss SchKG für die Vermeidung von Verzugsfolgen essentiell ist.

«Die rechtssichere Strukturierung einer AG beginnt bei einer professionellen Domizilhaltung, welche die Brücke zwischen ausländischem Gesellschafter und Schweizer Rechtsraum schlägt.»

Was AG READY beisteuert

Bei AG READY verstehen wir die Komplexität, mit der Investoren bei der Gründung einer Schweizer Gesellschaft konfrontiert sind. Unser Ansatz geht über die reine Bereitstellung einer Adresse hinaus. Wir unterstützen Sie aktiv bei der rechtssicheren Strukturierung Ihres Markteintritts.

Durch unsere Expertise in der Gestaltung von Beteiligungsstrukturen bieten wir Lösungen an, die exakt auf die Bedürfnisse ausländischer Investoren zugeschnitten sind. Ob es um die Bereitstellung eines qualifizierten Verwaltungsrats oder die rechtssichere Abwicklung der Domizilhaltung geht: Wir sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaft alle regulatorischen Anforderungen erfüllt. Entdecken Sie hier unsere Lösungen für Schweizer Aktiengesellschaften und erfahren Sie im Detail, wie das AG-READY-Grundmodell Ihre Handlungsfähigkeit sichert.

Erfahren Sie zudem unter so funktioniert AG READY, wie wir durch standardisierte, aber auf Ihre Bedürfnisse angepasste Prozesse eine schnelle und rechtssichere Gründung ermöglichen.

Fazit und Ausblick

Die Wahl des richtigen Partners für die Domizilhaltung und die Vertretung ist kein rein administrativer Akt, sondern eine strategische Entscheidung. Als Wirtschaftsjurist empfehle ich, frühzeitig zu klären, wie die operativen Verantwortlichkeiten innerhalb der Gesellschaft verteilt werden. Nur so lassen sich Haftungsrisiken für die Organmitglieder wirksam begrenzen und ein reibungsloser Geschäftsbetrieb gewährleisten.

Haben Sie Fragen zur strukturellen Aufstellung Ihrer Schweizer Gesellschaft? Für eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Vorhaben zu prüfen.