Die rechtliche Einordnung der VR-Haftung
Als Verwaltungsrat einer Schweizer Aktiengesellschaft stehen Sie in der Pflicht. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich primär in Art. 754 OR. Diese Bestimmung statuiert eine persönliche Haftung für den Schaden, der durch die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Pflichten entsteht.
In meiner Tätigkeit bei der MeinJurist GmbH begegne ich immer wieder dem Irrglauben, dass eine reine Statistenrolle im Gremium vor Verantwortung schützt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Pflichten nach Art. 716a OR sind unübertragbar und entziehbar. Das Risiko ist also stets individuell.
Kernpflichten und Sorgfaltsmassstab
Ein Verwaltungsrat muss nach dem objektiven Sorgfaltsmassstab handeln. Er trägt die Verantwortung für die Oberleitung, die Festlegung der Organisation und die Ausgestaltung des Rechnungswesens.
- Oberleitung: Strategische Ausrichtung und Überwachung der Geschäftsführung.
- Organisation: Schaffung eines wirksamen internen Kontrollsystems.
- Rechnungswesen: Sicherstellung der finanziellen Integrität.
- Überwachung: Kontrolle der Personen, denen die Geschäftsführung übertragen wurde.
Exkulpation durch saubere Dokumentation
Die wichtigste Verteidigungslinie gegen Haftungsansprüche ist die Exkulpation. Gemäss Art. 754 Abs. 2 OR entfällt die Haftung, wenn das Mitglied nachweisen kann, dass es sich keine Pflichtverletzung zuschulden kommen liess.
«Ein Verwaltungsrat, der seine Entscheidungen lückenlos protokolliert und eine saubere Corporate Governance pflegt, reduziert sein persönliches Haftungsrisiko massiv.»
In der Praxis bedeutet dies: Wer bei kritischen Entscheiden den Prozess sauber dokumentiert, sich gegebenenfalls externen Sachverstand einholt und dies festhält, hat im Ernstfall ein starkes Beweismittel in der Hand. Ein informeller Austausch ohne Protokoll ist rechtlich wertlos.
Was AG READY beisteuert
Bei AG-READY unterstützen wir Mandanten nicht nur bei der Gründung, sondern bieten eine rechtssichere Infrastruktur für den Verwaltungsrat. Viele Haftungsfälle entstehen durch mangelhafte interne Prozesse oder unklare Zuständigkeitsregelungen.
Wir strukturieren Ihre AG von Grund auf so, dass Compliance und Administration Hand in Hand gehen. Durch unsere Leistungen für Schweizer Aktiengesellschaften stellen wir sicher, dass die organisatorischen Mindeststandards nach OR eingehalten werden.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie wir Sie bei der Mandatsführung entlasten, lesen Sie hier, so funktioniert AG READY. Unser Ansatz reduziert den administrativen Overhead und schafft Klarheit in der Governance.
Fazit und Ausblick
Die Haftungsgefahr ist real, aber durch eine proaktive Ausgestaltung der Mandate beherrschbar. Es geht darum, Transparenz zu schaffen und Verantwortung nicht nur zu delegieren, sondern methodisch zu überwachen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Struktur den heutigen Anforderungen des Aktienrechts genügt, sollten Sie den Dialog suchen.
Für eine erste Einschätzung Ihrer spezifischen Situation laden wir Sie herzlich zu einem Austausch ein. Nutzen Sie unseren Terminkalender, um Ihr Anliegen in einem Erstgespräch zu erörtern.



