Wenn die Idee reif ist, die Struktur aber noch fehlt

Viele Gründer stehen vor einer vertrauten Situation: Die Geschäftsidee ist entwickelt, der Markt ist sondiert, die nächsten Schritte sind klar. Was fehlt, ist die passende Gesellschaftsstruktur und das Kapital, um die Schweizer AG rechtlich und operativ aufzubauen.

Genau hier setzt AG Ready an. Das Angebot richtet sich an Gründer und Unternehmer, die eine Aktiengesellschaft gründen möchten, aber das erforderliche Aktienkapital nicht vollständig selbst einbringen wollen oder können. Es ist keine allgemeine Beratung, sondern ein strukturierter Ansatz für eine konkrete Ausgangslage.

Wie die Bereitstellung des Aktienkapitals eingeordnet wird

Das Schweizer Aktienrecht verlangt ein Mindestaktienkapital von CHF 100' 000. Im AG-Ready-Modell wird dieses Kapital für die neue AG bereitgestellt. Die AG kann gegründet werden, ohne dass der Gründer das volle Aktienkapital sofort selbst einzahlen muss.

Diese Bereitstellung ist jedoch kein Geschenk und keine freie Liquidität. Das Kapital dient der rechtlichen Gründung der Gesellschaft, nicht der Finanzierung des operativen Geschäfts. Es handelt sich um eine Strukturmassnahme, die individuell geprüft und vereinbart wird. Ob das Modell zum jeweiligen Vorhaben passt, klärt AG Ready vorab.

Keine kostenlose Gründung, keine vollständige Betriebsfinanzierung

Eine häufige Fehleinschätzung ist, dass bereitgestelltes Aktienkapital die Gründung kostenlos mache oder das Unternehmen vollständig finanziere. Beides trifft nicht zu.

Die Gründung einer AG verursacht Kosten: Beurkundung, Handelsregister, allfällige Beratung und Begleitung. Diese sind von der Kapitalbereitung zu trennen. Ebenso wenig ersetzt das Aktienkapital die betriebliche Liquidität, die für Produktentwicklung, Vertrieb, Personal und laufenden Betrieb benötigt wird. Wer beides vermischt, überschätzt die Reichweite des Modells.

AG Ready ist offen über diese Grenze: Das Angebot strukturiert die Gründung und stellt das Kapital für die Gesellschaft bereit. Die Finanzierung des Unternehmensaufbaus obliegt dem Gründer und wird separat geplant.

Gründung, Begleitung und spätere Aktienübernahme

Der Ablauf bei AG Ready folgt klaren Schritten. Nach dem Erstgespräch erfolgt eine individuelle Prüfung der Ausgangslage. Stimmt das Modell, übernimmt AG Ready die Strukturierung und rechtliche Umsetzung der AG-Gründung. Im juristischen Bereich erfolgt die Begleitung durch das Fachteam der MeinJurist GmbH unter Dr. Michele Imobersteg.

Die Aktien, die im Rahmen der Gründung bereitgestellt werden, sind nicht dauerhaft an AG Ready gebunden. Die spätere Übernahme der Aktien durch den Gründer ist vertraglich geregelt und an Voraussetzungen gebunden. Der Gründer kann die Aktien im Verlauf übernehmen, sofern die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Das ist keine automatische Übernahme und keine voraussetzungslose Zusage.

Diese Trennung ist entscheidend: AG Ready strukturiert die Gründung. Der Gründer baut das Unternehmen auf und übernimmt die Aktien schrittweise, sobald die vertraglichen Voraussetzungen vorliegen.

Fragen, die ins Erstgespräch gehören

Wer das AG-Ready-Modell ernsthaft prüft, sollte im Erstgespräch konkrete Fragen stellen:

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Modell angewendet wird?
  • Wie wird die spätere Aktienübernahme vertraglich geregelt, und an welche Bedingungen ist sie geknüpft?
  • Welche Kosten entstehen für Gründung, Begleitung und laufende Verwaltung?
  • Welche Pflichten übernimmt der Gründer, welche übernimmt AG Ready?
  • Wie verhält sich das Modell zur benötigten betrieblichen Liquidität?

AG Ready beantwortet diese Fragen individuell und verbindlich. Eine pauschale Auskunft gibt es bewusst nicht, weil jede Gründung eine eigene Ausgangslage hat.

Nächster Schritt

Wenn Sie prüfen möchten, ob das AG-Ready-Modell zu Ihrem Vorhaben passt, vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter ag-ready.ch.