Eine Schweizer Aktiengesellschaft zu planen, bedeutet mehr als einen Firmennamen festzulegen und Gründungsunterlagen vorzubereiten. Für die Entscheidung sind drei Ebenen auseinanderzuhalten: die gesellschaftsrechtliche Gründung, die Kapitalbereitstellung und die Organisation des laufenden Betriebs.

AG READY verbindet diese Themen in einem Angebot der KAPITALWERK AG. Dieser Beitrag erklärt, welche Fragen Sie vor einer Entscheidung klären sollten und wie Sie den vereinbarten Leistungsumfang beurteilen können.

Gründung, Kapital und Betrieb sind drei verschiedene Fragen

Die Gründung schafft die rechtliche Grundlage der Gesellschaft. Dazu gehören unter anderem die Statuten, die Bestellung der Organe, die öffentliche Beurkundung und der Handelsregistereintrag. Nach der Darstellung des KMU-Portals des SECO entsteht die AG mit dem Eintrag ins Handelsregister.

Die Kapitalfrage betrifft die Aufbringung des Aktienkapitals und die damit verbundenen Verpflichtungen. Die Betriebsfrage geht darüber hinaus: Wie werden Rechnungen bezahlt, Belege bereitgestellt, Aufgaben zugeordnet und Entscheidungen getroffen?

Für Ihre Planung empfiehlt es sich deshalb, diese drei Ebenen separat zu dokumentieren. Eine geklärte Kapitalbereitstellung beantwortet noch nicht, welche Mittel für die ersten Monate des Geschäftsbetriebs zur Verfügung stehen. Eine organisierte Buchhaltung entscheidet umgekehrt nicht darüber, wer welche gesellschaftsrechtlichen Rechte besitzt.

Was Kapitalbereitstellung bedeutet und was nicht

Für eine Schweizer AG mit Aktienkapital in Schweizer Franken beträgt das gesetzliche Mindestaktienkapital CHF 100'000; bei der Gründung sind grundsätzlich mindestens 20 Prozent des Nennwerts jeder Aktie zu leisten; die geleisteten Einlagen müssen insgesamt mindestens CHF 50'000 betragen. Die amtliche Übersicht finden Sie beim KMU-Portal des SECO zur Aktiengesellschaft.

Diese gesetzlichen Anforderungen gelten auch dann, wenn die Kapitalaufbringung über eine beteiligte Struktur organisiert wird. Es handelt sich nicht um einen Verzicht auf Aktienkapital oder um eine Befreiung von gesetzlichen Pflichten.

AG READY sieht gemäss seiner Produktbeschreibung eine vertraglich geregelte Kapitalbereitstellung im Rahmen der vereinbarten Gründungsstruktur vor. Ob und wie diese für ein konkretes Vorhaben umgesetzt werden kann, ist vorab zu prüfen. Daraus folgt keine bedingungslose Kapitalzusage.

Für das Erstgespräch sind insbesondere diese Fragen sinnvoll:

  • Wer bringt das Aktienkapital in der vorgesehenen Struktur auf?
  • Welche finanziellen Pflichten und laufenden Entgelte übernimmt der Kunde?
  • Welche Mittel stehen der Gesellschaft tatsächlich für das operative Geschäft zur Verfügung?
  • Welche Voraussetzungen müssen vor der Umsetzung erfüllt sein?
  • Welche Verpflichtungen bestehen während der gesamten vereinbarten Laufzeit?

Wichtig für die eigene Kalkulation: Aktienkapital ist nicht mit einer verlorenen Gründungsgebühr gleichzusetzen. Ebenso wenig sollten Sie Kapitalbereitstellung mit einem frei verfügbaren Betriebsmittelkredit verwechseln. Lassen Sie sich die konkrete Mittelverwendung und sämtliche Kosten schriftlich erläutern.

AG auf Zeit: Die spätere Aktienübernahme mitdenken

Die veröffentlichte Leistungsbeschreibung von AG READY sieht eine treuhänderische Aktienhaltung während einer vereinbarten Übergangsphase und eine spätere Aktienübertragung bei Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen vor.

Für Ihre Entscheidung ist daher nicht allein der Start relevant. Prüfen Sie auch den vorgesehenen weiteren Verlauf: Wer hält die Aktien während der Übergangsphase? Welche Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte sind vorgesehen? Unter welchen Voraussetzungen, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen finanziellen Bedingungen kann eine Übernahme stattfinden?

Aus der Bezeichnung «AG auf Zeit» allein lässt sich keine automatische oder kostenlose Übertragung ableiten. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung und die rechtlichen Voraussetzungen. Auch Regelungen für ein vorzeitiges Ende oder für Änderungen des Vorhabens gehören in die Vertragsprüfung.

Was im laufenden Betrieb organisiert werden sollte

AG READY beschreibt neben der Gründungs- und Kapitalstruktur weitere Leistungen wie Domizilierung, Buchführung, Administration und Begleitung auf Ebene des Verwaltungsrats. Massgeblich ist jeweils der tatsächlich vereinbarte Umfang, nicht eine pauschale Vorstellung von einer vollständig ausgelagerten Unternehmensführung.

Domizil und Erreichbarkeit

Klären Sie, welche Domizilleistung vereinbart wird und wie Post, Zustellungen und Weiterleitungen praktisch behandelt werden. Für Ihre Abläufe ist wichtig, wer Dokumente erhält und wie zeitkritische Mitteilungen an die zuständige Person gelangen.

Buchhaltung und Unterlagen

Besprechen Sie, welche Buchhaltungsleistungen enthalten sind, welche Unterlagen Sie bereitstellen müssen und in welchem Rhythmus die Zusammenarbeit erfolgt. Legen Sie fest, wer Rückfragen beantwortet und welche Auswertungen vereinbart werden. Eine betreute Buchhaltung ersetzt nicht die rechtzeitige Bereitstellung der nötigen Informationen.

Administration und Behördenverkehr

Die Produktseite nennt unter anderem Steuerdeklarationen und Behördenverkehr gemäss Leistungsumfang. Lassen Sie konkret festhalten, welche Arbeiten eingeschlossen sind, was gesondert beauftragt werden muss und wer Fristen sowie offene Rückfragen bearbeitet.

Verwaltungsrat und operative Führung

Ein vereinbartes Verwaltungsratsmandat und die operative Geschäftsführung sind nicht dasselbe. Das KMU-Portal nennt für den Verwaltungsrat unter anderem unübertragbare Aufgaben der Oberleitung, Organisation und Aufsicht. Die Einbindung eines Dienstleisters hebt diese gesetzlichen Verantwortlichkeiten nicht auf.

Besprechen Sie deshalb die konkrete Rollenverteilung und den Informationsfluss. Wer darf welche Entscheidungen treffen? Wer berichtet wem? Welche Fragen benötigen eine gesonderte fachliche Beurteilung?

Welche Ausgangslage bringen Sie mit?

Eine Neugründung, ein Markteintritt in der Schweiz und ein unternehmerischer Neustart sollten nicht ungeprüft nach demselben Muster behandelt werden.

Für eine Neugründung können beispielsweise das Geschäftsmodell, die geplante Tätigkeit und der Finanzbedarf Ausgangspunkte des Gesprächs sein. Bei einem internationalen Vorhaben kommen Fragen zur tatsächlichen Tätigkeit in der Schweiz und zu grenzüberschreitenden Verhältnissen hinzu. Bei einem Neustart sollten bestehende Verpflichtungen und die geplante neue Struktur offen angesprochen werden.

Das sind Prüffragen, keine Zusage der Eignung. AG READY ersetzt weder die Prüfung des Einzelfalls noch eine erforderliche individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

So bereiten Sie das Erstgespräch vor

Für ein strukturiertes Gespräch können Sie eine kurze Übersicht zusammenstellen:

  1. Vorhaben: Welche Produkte oder Dienstleistungen soll die Gesellschaft anbieten, in welchen Märkten und ab wann?
  2. Beteiligte: Wer soll operativ tätig sein, wer soll beteiligt werden und welche Rollen sind vorgesehen?
  3. Finanzierung: Welche Gründungs-, Vertrags- und Betriebskosten erwarten Sie, welche eigenen Mittel stehen zur Verfügung und welche Finanzierung ist noch offen?
  4. Organisation: Welche Aufgaben möchten Sie selbst übernehmen, welche sollen begleitet werden?
  5. Perspektive: Wie stellen Sie sich die spätere Aktienübernahme vor und welche Punkte benötigen eine vertragliche Klärung?

Bitten Sie anschliessend um eine nachvollziehbare Beschreibung der vorgesehenen Struktur, der Kosten, der Kundenpflichten und der nicht enthaltenen Leistungen. So können Sie das Angebot an Ihrem konkreten Bedarf messen.

Fazit: Nicht nur den Start, sondern die Zusammenarbeit prüfen

Die passende AG-Struktur ergibt sich nicht allein aus einer Antwort auf die Kapitalfrage. Für Ihre Entscheidung gehören Kapitalaufbringung, laufende Organisation, Rechte und Pflichten sowie die spätere Entwicklung zusammen.

AG READY ist die digitale Lösung der KAPITALWERK AG für eine entsprechend organisierte Schweizer AG im vereinbarten Umfang. Ob das Modell zu Ihrem Vorhaben passt, wird im persönlichen Gespräch und anhand der konkreten Voraussetzungen geklärt.

Informieren Sie sich über die Leistungen von AG READY oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Quellen und Einordnung

Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und beschreibt keine verbindliche individuelle Offerte. Für Leistungen und Kundenpflichten sind die konkrete Vereinbarung und die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen massgeblich.