Die Schweizer Aktiengesellschaft unterliegt strengen organisatorischen Anforderungen, um ihre Handlungsfähigkeit im Rechtsverkehr zu garantieren. Eine oft unterschätzte, jedoch essenzielle Bestimmung findet sich in Art. 718 Abs. 4 OR. Diese Norm schreibt vor, dass die Gesellschaft durch mindestens eine Person vertreten werden muss, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.

Rechtliche Grundlagen der Vertretungsmacht Nach Art. 718 Abs. 1 OR ist der Verwaltungsrat für die Vertretung der Aktiengesellschaft zuständig. Um sicherzustellen, dass Behörden und Gläubiger jederzeit eine in der Schweiz ansässige Kontaktperson für die Gesellschaft erreichen können, verlangt der Gesetzgeber die Präsenz eines zeichnungsberechtigten Mitglieds mit inländischem Wohnsitz.

Die Wohnsitzpflicht dient nicht nur der administrativen Bequemlichkeit, sondern ist eine materielle Voraussetzung für die rechtsgültige Handlungsfähigkeit der juristischen Person nach schweizerischem Recht. Die Nichterfüllung dieser Anforderung kann bei einer Neugründung den Registereintrag verhindern oder im laufenden Betrieb zu behördlichen Interventionen führen. Die wesentlichen Kernpflichten für die Strukturierung zusammengefasst:

  1. Prüfung des Wohnsitzes bei Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern.
  2. Sicherstellung der ständigen Vertretungsmacht in der Schweiz.
  3. Formelle Anpassung der Zeichnungsberechtigung im Handelsregister.
  4. Überwachung der Compliance bei Wohnsitzwechseln von Funktionsträgern.

Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur Für Unternehmer aus dem Ausland oder solche, die ihre operative Tätigkeit grenzüberschreitend organisieren, stellt diese Bestimmung eine Hürde dar. Es reicht nicht aus, lediglich einen Verwaltungsrat zu ernennen; dieser muss auch effektiv handlungsfähig sein. In der Praxis greifen viele Gründer auf unsere Lösungen für Schweizer Aktiengesellschaften zurück, um diese Compliance-Anforderung rechtssicher abzubilden.

Was AG READY beisteuert Bei AG-READY verstehen wir, dass die administrative Anbindung oft eine Herausforderung bei der Strukturierung darstellt. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die gesetzliche Wohnsitzpflicht durch erfahrene Fachpersonen zu erfüllen, die als Verwaltungsräte fungieren. Dies ermöglicht es Unternehmern, sich auf das operative Geschäft zu fokussieren, während wir die gesellschaftsrechtliche Konformität wahren. Erfahren Sie mehr darüber, so funktioniert AG READY bei der Besetzung von Organfunktionen. Unsere Arbeit umfasst nicht nur die reine Stellung eines Verwaltungsrats, sondern auch die saubere vertragliche Strukturierung der Organverhältnisse. Dies ist besonders wichtig bei komplexen Beteiligungsstrukturen oder im Rahmen einer geplanten Unternehmensnachfolge. Ob Sie eine Neugründung planen oder die Corporate Governance einer bestehenden Einheit optimieren möchten, eine fundierte rechtliche Analyse ist unerlässlich. Besuchen Sie unsere Übersicht für das AG-READY-Grundmodell für weitere Details.

Fachlicher Abschluss Die Einhaltung der Wohnsitzpflicht ist ein unverzichtbarer Baustein einer stabilen Unternehmensstruktur. Als Wirtschaftsjurist empfehle ich, die Ausgestaltung der Vertretungsmacht bereits in der Gründungsphase präzise zu definieren und vertraglich abzusichern. Benötigen Sie Unterstützung bei der rechtlichen Ausgestaltung Ihrer AG oder der Besetzung des Verwaltungsrats? Vereinbaren Sie noch heute ein Erstgespräch, um Ihr Vorhaben zu besprechen. Hier können Sie direkt einen Termin buchen.