Fünf Schritte, ein Vorhaben
Die Frage nach dem Starttermin ist naheliegend. Wichtiger ist jedoch die Frage, was vor dem Start geklärt sein muss. AG Ready ordnet den Weg von der ersten Idee bis zur Aktienübernahme in fünf Schritte. Die Reihenfolge schafft Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Prüfung.
- Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es um das Vorhaben, nicht um die Rechtsform. Was möchten Sie aufbauen? Welche Erwartungen haben Sie an die Gesellschaftsstruktur und die organisatorische Begleitung? Das Erstgespräch klärt, ob AG Ready zum Vorhaben passt und ob das Vorhaben zu AG Ready passt.
Frage, die Sie stellen können: «Was muss ich für das Erstgespräch vorbereiten, und was klären wir gemeinsam?»
- Prüfung
Nach dem Erstgespräch erfolgt eine individuelle Prüfung. Sie betrachtet das Vorhaben, die Voraussetzungen und die Fragen, die vor einem Vertragsabschluss geklärt werden müssen. Dazu gehören Verantwortlichkeiten, Vertragsbedingungen und die Voraussetzungen für die spätere Aktienübernahme. Die Prüfung ist kein automatischer Freigabeschritt, sondern ein fallbezogener Klärungsprozess.
Frage, die Sie stellen können: «Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Prüfung zu einem klaren Ergebnis führt?»
- Strukturierung und Gründung
Erst nach Abschluss der Prüfung wird die Schweizer AG strukturiert und gegründet. In diesem Schritt wird die Gesellschaftsstruktur festgelegt und die Gründung rechtlich umgesetzt. Die organisatorische Einbettung (Domizil, Verwaltungsrat, Administration nach Vereinbarung) wird vorbereitet.
Frage, die Sie stellen können: «Welche Entscheidungen über Verantwortlichkeiten und Vertretung werden vor der Gründung fixiert?»
- Unternehmen aufbauen
Mit der gegründeten AG beginnt der laufende Unternehmensaufbau. Das ist ein eigener Schritt, der von der Gründung zu unterscheiden ist. Die Gründung schafft die Struktur, der Aufbau füllt sie. Dazu gehören operative Tätigkeiten, Kunden, Angebot und die Entwicklung der Geschäftstätigkeit. AG Ready begleitet die organisatorische Seite, nicht die geschäftliche Planung oder Akquise.
Frage, die Sie stellen können: «Welche Aufgaben übernimmt AG Ready im laufenden Aufbau, und welche bleiben bei mir?»
- Aktien übernehmen
Die Aktienübernahme erfolgt erst, sobald die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist nicht Teil der Gründung, sondern ein späterer Schritt, der an Bedingungen geknüpft ist. Die Bedingungen werden vor Vertragsabschluss festgelegt. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, übernimmt die Aktien nicht automatisch.
Frage, die Sie stellen können: «Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ich Aktien übernehmen kann, und wie werden sie dokumentiert?»
Gründung, Aufbau und Aktienübernahme sind drei Phasen
Die fünf Schritte lassen sich drei Phasen zuordnen:
- Gründung: Erstgespräch, Prüfung, Strukturierung und Gründung (Schritte 1 bis 3)
- Aufbau: Unternehmen aufbauen (Schritt 4)
- Aktienübernahme: Aktien übernehmen (Schritt 5)
Diese Trennung ist wichtig. Wer die Gründung mit dem Aufbau oder die Aufbauphase mit der Aktienübernahme gleichsetzt, übersieht Bedingungen, die vor Vertragsabschluss geklärt werden müssen.
Verantwortlichkeiten und Bedingungen
Verantwortlichkeiten und Bedingungen werden vor dem Vertragsabschluss geklärt. Eine verbindliche Dokumentenliste gibt es nicht, weil die Unterlagen vom Einzelfall abhängen. Bearbeitungszeiten werden nicht versprochen, weil sie vom Vorhaben und den Beteiligten abhängen.
Nächster Schritt
Wenn Sie den Weg von der Idee bis zur Aktienübernahme prüfen möchten, vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter ag-ready.ch.



