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Aktienkapital

Sachwerteinlage bei der AG-Gründung: Voraussetzungen und Bewertung

Die Sachwerteinlage als Alternative zur Bareinlage bei der AG-Gründung. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz besteht das Aktienkapital klassischerweise aus einer Bareinlage. Viele Gründerinnen und Gründer verfügen jedoch über Vermögenswerte, die für den operativen Betrieb der Gesellschaft wertvoller sind als flüssige Mittel. Hier kommt die Sachwerteinlage ins Spiel. Sie erlaubt es, statt Bargeld Vermögenswerte wie Maschinen, Patente, Fahrzeuge oder Liegenschaften in die AG einzubringen. Eine solche Einbringung ist jedoch an strenge gesetzliche Auflagen gebunden, um die Gläubiger und die anderen Aktionäre zu schützen. ## Voraussetzungen für die Sachwerteinlage. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Schweizer Obligationenrecht (OR) detailliert verankert. Damit eine Sachwerteinlage rechtsgültig vollzogen werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Zunächst muss der Sachwert bilanziell aktivierbar sein. Das bedeutet, es muss sich um einen Vermögenswert handeln, der einen wirtschaftlichen Nutzen verspricht und zuverlässig bewertbar ist. Zudem müssen alle eingebrachten Werte im Gründungsprotokoll und in den Statuten genau umschrieben werden. Ein wesentlicher Punkt ist die Übertragbarkeit. Der Gründer muss die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Sachwert haben und in der Lage sein, diesen auf die neu entstehende AG zu übertragen. Bestehen Rechte Dritter an den Sachwerten, müssen diese vorab geklärt oder abgelöst werden. ## Die Bedeutung der Gründungsprüfung. Im Gegensatz zur reinen Bareinlage ist bei einer Sachwerteinlage zwingend ein qualifizierter Revisionsprüfer einzuschalten, sofern nicht auf die Prüfung verzichtet werden kann. Bei kleinen Gründungen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Verzicht auf die Prüfung möglich, sofern die Gründer die Bewertung in einem Sachwerteinlagebericht bestätigen. Wir empfehlen jedoch stets eine sorgfältige Dokumentation, um spätere Haftungsrisiken für den Verwaltungsrat zu minimieren. Der Sachwerteinlagebericht muss den Wert der Vermögensgegenstände plausibel begründen und nachweisen, dass dieser den Ausgabebetrag der Aktien deckt. ## Bewertung der Sachwerte. Die Bewertung ist das Herzstück der Sachwerteinlage. Es darf nicht mehr als der tatsächliche Verkehrswert in die Bilanz aufgenommen werden. Eine Überbewertung stellt eine verdeckte Unterkapitalisierung dar, was bei einer späteren Insolvenz zur persönlichen Haftung der Gründer und des Verwaltungsrates führen kann. Für Sachwerte existieren unterschiedliche Bewertungsmethoden. Während für Fahrzeuge oder Maschinen oft Marktpreise herangezogen werden, erfordert die Bewertung von geistigem Eigentum oder komplexen Softwarelösungen spezialisiertes Wissen. Wichtig ist, dass die Bewertung zum Zeitpunkt der Einbringung aktuell und nachvollziehbar ist. ## Schritte zur Durchführung der Sachwerteinlage. Schritt 1: Identifikation und Vorbereitung. Prüfen Sie, ob der Sachwert voll nutzbar ist und für das Unternehmen einen messbaren Wert darstellt. Schritt 2: Sachwerteinlagevertrag. Auch wenn die AG noch nicht existiert, müssen die Konditionen der Übernahme schriftlich in einem Vertrag oder einem entsprechenden Beleg festgehalten werden. Schritt 3: Statutarische Regelung. Die Statuten müssen die Einlage explizit aufführen, inklusive Wert und Anrechnung auf das Aktienkapital. Schritt 4: Prüfung und öffentliche Beurkundung. Ein Notar begleitet die Gründung und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen an die Sachwerteinlage erfüllt sind. ## Vorteile und Risiken der Sachwerteinlage. Ein grosser Vorteil ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis ohne direkte Liquiditätsbelastung. Zudem wird sichergestellt, dass die notwendigen Betriebsmittel bereits ab Tag eins im Eigentum der AG stehen. Dem gegenüber stehen jedoch die höheren Gründungskosten durch die notwendigen Prüfberichte und die Dokumentationspflichten. Ein Risiko besteht insbesondere dann, wenn der Wert der Sachanlage rückblickend als zu hoch eingestuft wird. Hier ist Präzision bei der Gutachtenerstellung gefragt. ## Fazit für Gründer. Eine Sachwerteinlage ist ein hervorragendes Instrument, um den Start Ihres Unternehmens mit den richtigen Betriebsmitteln zu beschleunigen. Da jedoch formale Hürden und Bewertungsfragen eine zentrale Rolle spielen, sollten Sie den Prozess von Beginn an professionell planen. Nutzen Sie unsere Leistungen, um bei der Planung Ihrer AG-Gründung rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Sachwerteinlage korrekt in das Gründungskonzept zu integrieren und alle regulatorischen Anforderungen in der Schweiz zu erfüllen.

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