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Verwaltungsrat

Verwaltungsratsmandat für Ausländer: Voraussetzungen und Wohnsitzpflicht in der Schweiz

Die Rolle des Verwaltungsrats in der Schweizer AG

Das Verwaltungsratsmandat ist ein zentrales Element der Corporate Governance einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz. Als oberstes Leitungsorgan trägt der Verwaltungsrat die Verantwortung für die strategische Ausrichtung, die Überwachung der Geschäftsführung und die Sicherstellung der Compliance. Immer häufiger stellt sich für international tätige Unternehmen oder ausländische Investoren die Frage, ob Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz diese verantwortungsvolle Position bekleiden können. Die rechtliche Lage ist hierbei durch das Obligationenrecht (OR) klar definiert, wobei praktische Herausforderungen in der Umsetzung bestehen.

Gesetzliche Grundlagen zur Vertretung der Gesellschaft

Gemäss Artikel 718 des Schweizer Obligationenrechts muss die Aktiengesellschaft durch mindestens eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies kann ein Mitglied des Verwaltungsrates oder ein Direktor sein. Diese Regelung dient primär dazu, die Zustellbarkeit von offiziellen Dokumenten sowie die Durchsetzbarkeit von schweizerischen Rechtspflichten gegenüber der Gesellschaft sicherzustellen. Es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass jedes Mitglied des Verwaltungsrates in der Schweiz ansässig sein muss.

Wohnsitzpflicht für Verwaltungsräte

Die Regelung besagt nicht, dass der Verwaltungsrat zwingend aus Schweizer Bürgern oder in der Schweiz wohnhaften Personen bestehen muss. Eine AG kann einen Verwaltungsrat haben, der ausschliesslich aus ausländischen Staatsangehörigen besteht, sofern mindestens eine handlungsbevollmächtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Handelsregister eingetragen ist. Dies kann ein delegierter Verwaltungsrat oder ein Geschäftsführer sein, der die notwendigen Zeichnungsbefugnisse besitzt.

Anforderungen an die Zeichnungsberechtigung

Damit die schweizerische Gesellschaft ihre operative Tätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben ausüben kann, muss die Vertretungsmacht in der Schweiz verankert sein. Die Eintragung im Handelsregister ist hierfür zwingend erforderlich. Wenn sich der gesamte Verwaltungsrat im Ausland befindet, muss zwingend eine Person vor Ort ernannt werden, die als Bindeglied fungiert. Oftmals wird hierfür ein externer Dienstleister beauftragt, um die gesetzliche Anforderung der Wohnsitzpflicht zu erfüllen, ohne die strategische Kontrolle aus der Hand zu geben.

Herausforderungen bei einem rein ausländischen Verwaltungsrat

Obwohl die Gesetzeslage die Ernennung ausländischer Verwaltungsräte ermöglicht, ergeben sich in der operativen Praxis diverse Hürden. Die Banken in der Schweiz sind bei der Eröffnung von Geschäftskonten äusserst zurückhaltend, wenn keine lokale physische Präsenz in der Unternehmensführung nachgewiesen werden kann. Die Einhaltung der Anti-Geldwäscherei-Vorschriften und die Sorgfaltspflichten zwingen Finanzinstitute dazu, die wirtschaftlich berechtigten Personen sowie die operativen Entscheidungsträger genau zu prüfen.

Die Rolle der Banken und Compliance

Ein ausländischer Verwaltungsrat sollte sich bewusst sein, dass die Banken bei einer Prüfung des Unternehmens oft nach einer inländischen Vertretung fragen, die in der Lage ist, vor Ort zu agieren. Eine rein formale Lösung durch einen lokalen Treuhänder kann zwar die gesetzliche Anforderung erfüllen, jedoch die Banken bei der Risikobewertung nicht immer vollständig überzeugen. Eine transparente Kommunikation und die Bereitstellung aller notwendigen Dokumente sind in diesem Zusammenhang unerlässlich.

Haftungsfragen für ausländische Mandatsträger

Die Haftung eines Verwaltungsratsmitglieds richtet sich nach schweizerischem Recht, unabhängig vom Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit. Verwaltungsräte haften solidarisch für den Schaden, der durch eine Verletzung ihrer Pflichten verursacht wurde. Dies umfasst sowohl die sorgfältige Geschäftsführung als auch die Überwachung der Geschäftsleitung. Für ausländische Verwaltungsräte bedeutet dies, dass sie sich zwingend mit den spezifischen Anforderungen des Schweizer Rechts vertraut machen müssen. Eine Versicherungslösung (D&O-Versicherung) ist für alle Verwaltungsräte, insbesondere aber für solche, die aus dem Ausland agieren, dringend zu empfehlen.

Empfehlungen für eine reibungslose Mandatsübernahme

Wenn Sie beabsichtigen, ein Verwaltungsratsmandat in der Schweiz zu übernehmen oder ausländische Personen in Ihren Verwaltungsrat zu berufen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Prüfung der Vertretungsregelung: Stellen Sie sicher, dass mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Handelsregister als zeichnungsberechtigt eingetragen ist.
  2. Rechtliche Beratung: Nutzen Sie professionelle Unterstützung bei der Gestaltung der Organisationsreglemente, um die Kompetenzen klar abzugrenzen.
  3. Kommunikation mit Finanzpartnern: Klären Sie frühzeitig die Anforderungen Ihrer Bank in Bezug auf die Besetzung des Verwaltungsrates.
  4. Einhaltung der Compliance: Achten Sie darauf, dass alle relevanten Gesetze und Verordnungen bezüglich der Dokumentationspflichten eingehalten werden.

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