Rechtliche Einordnung der Kapitalwährung

Als Wirtschaftsjurist werde ich häufig gefragt, ob das Aktienkapital einer Schweizer Aktiengesellschaft zwingend in Schweizer Franken zu liberieren sei. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) bietet hier in Art. 621 Abs. 1 eine klare Öffnung: Das Aktienkapital kann auch auf eine andere frei konvertierbare Währung lauten. Diese Flexibilität ist für internationale Firmen, die ihren operativen Fokus ausserhalb der Schweiz haben, von wesentlicher Bedeutung.

Die Wahl einer Fremdwährung erfordert jedoch eine präzise gesellschaftsrechtliche Strukturierung. Es geht dabei nicht nur um die buchhalterische Abbildung, sondern um die Frage der Werthaltigkeit und der Sicherstellung der Mindestkapitalisierung. Eine Aktiengesellschaft muss ihre Statuten entsprechend anpassen, wobei die gewählte Währung dem freien Devisenmarkt unterliegen muss.

Wesentliche Faktoren für die Wahl der Währung

Unternehmer sollten bei der Entscheidung für eine Fremdwährung folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Die Übereinstimmung mit der funktionalen Währung des Unternehmenszwecks.
  • Die Anforderungen an die Mindestkapitalisierung, welche stets in der gewählten Fremdwährung den Gegenwert von 100 000 Schweizer Franken erreichen muss.
  • Die Beweispflicht bei der Librierung: Bankbestätigungen müssen zweifelsfrei die Identität zwischen Einzahlungswährung und Statutenkapital belegen.
  • Die langfristige Strategie im Kontext der steuerlichen Aspekte und der finanziellen Berichterstattung.

Eine Fremdwährung im Aktienkapital ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument zur Reduktion von Wechselkursrisiken und zur Vereinfachung internationaler Kapitalflüsse bei einer rechtssicheren Gründung.

Strategische Bedeutung für den Markteintritt

Für viele meiner Mandanten ist die Gründung einer Schweizer AG der erste Schritt in den europäischen oder globalen Markt. Wenn das Aktienkapital in der Währung gehalten wird, in der das operative Geschäft primär abgewickelt wird, vereinfacht dies nicht nur die Bilanzierung, sondern signalisiert auch Stabilität gegenüber ausländischen Investoren. Dennoch mahne ich zur Vorsicht: Die Wahl der Währung hat Auswirkungen auf die Haftungssituation und die Anforderungen an die Kapitalerhaltung gemäss Art. 725 OR.

Was AG READY beisteuert

Die Komplexität bei der Strukturierung einer Aktiengesellschaft mit Fremdwährungskapital sollte nicht unterschätzt werden. Hier unterstützen wir Sie mit unseren Lösungen für Schweizer Aktiengesellschaften, um von Beginn an ein sauberes rechtliches Fundament zu schaffen. Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, sowohl die administrativen als auch die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen effizient zu bündeln.

Indem Sie sich für das AG-READY-Grundmodell entscheiden, stellen Sie sicher, dass bei der Gründung nicht nur die formellen Aspekte wie die Statuten stimmen, sondern auch die notwendigen Prozesse für den Markteintritt definiert sind. Erfahren Sie mehr darüber, so funktioniert AG READY im Detail.

Fazit und nächste Schritte

Die Entscheidung für oder gegen eine Fremdwährung im Aktienkapital ist eine strategische Weichenstellung, die fachkundig begleitet werden sollte. Rechtliche Sicherheit bildet hierbei die Basis für unternehmerischen Erfolg. Für eine individuelle Beurteilung Ihrer spezifischen Situation lade ich Sie ein, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen, um Ihre Optionen in einem Erstgespräch zu erörtern. Vereinbaren Sie hierzu einfach online einen Termin.