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Aktienkapital

Verrechnung von Forderungen bei der Kapitalerhöhung: Ein Leitfaden für Aktionäre und Unternehmen

Einleitung: Die befreiende Wirkung der Verrechnung bei einer Kapitalerhöhung. Bei einer Kapitalerhöhung in einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) ist es ein gängiges Szenario, dass Aktionäre oder Dritte bereits bestehende Forderungen gegen die Gesellschaft haben. Anstatt diese Forderungen in bar zu begleichen, bietet das Schweizer Obligationenrecht (OR) die Möglichkeit der Verrechnungsexzesse oder die sogenannte Liberierung durch Verrechnung. Dieser Prozess ist für Unternehmen attraktiv, die ihre Bilanz stärken möchten, ohne liquide Mittel abfliessen zu lassen. ## Rechtliche Grundlagen der Verrechnung im OR. Gemäss Art. 635 OR kann die Liberierung der Aktien durch Verrechnung erfolgen, sofern die Forderungen des Aktionärs oder des Zeichners unbestritten und fällig sind. Wichtig ist dabei, dass das Unternehmen eine entsprechende Verrechnungsvereinbarung schliesst. Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung dafür, dass die Forderungen werthaltig sind. Dies bedeutet, dass die verrechneten Forderungen in der Bilanz der AG korrekt ausgewiesen sein müssen. Eine nicht existierende oder rechtlich nicht haltbare Forderung führt dazu, dass die Kapitalerhöhung nicht ordnungsgemäss liberiert ist, was gravierende Folgen für die Rechtsgültigkeit haben kann. ## Der Ablauf einer Kapitalerhöhung durch Verrechnung. Der Prozess beginnt mit einem förmlichen Beschluss der Generalversammlung. Die Aktionäre müssen explizit auf ihr Bezugsrecht verzichten oder dieses ausüben, um die neuen Aktien gegen Verrechnung zu übernehmen. 1. Beschluss der Generalversammlung: Die Aktionäre genehmigen die Erhöhung des Aktienkapitals. 2. Zeichnungsschein: Der Zeichner erklärt schriftlich, dass er die Aktien übernimmt und mit Forderungen verrechnet. 3. Verrechnungsbericht: Der Verwaltungsrat erstellt einen Bericht über die Verrechnung. 4. Prüfungsbericht: Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung ist die Prüfung durch einen zugelassenen Revisor zwingend notwendig, um die Werthaltigkeit der Forderungen zu bestätigen. 5. Öffentliche Beurkundung: Der gesamte Vorgang muss durch einen Notar beurkundet werden. 6. Handelsregistereintrag: Erst mit der Eintragung im Handelsregister wird die Kapitalerhöhung wirksam. ## Vorteile für Unternehmen und Aktionäre. Für das Unternehmen liegt der Hauptvorteil darin, dass die Bilanzstruktur verbessert wird, indem Verbindlichkeiten in Eigenkapital umgewandelt werden. Dies stärkt die Bonität und reduziert die Zinslast, da für das Eigenkapital keine Zinsen anfallen. Für den Aktionär bietet die Verrechnung die Chance, Forderungen, die eventuell schwer eintreibbar wären, in Beteiligungspapiere zu tauschen, die langfristig an Wert gewinnen können. ## Herausforderungen und Risiken. Ein zentrales Risiko ist die Überbewertung der Forderungen. Wenn der Revisor feststellt, dass die Forderungen nicht den vollen Nennwert der zu zeichnenden Aktien abdecken, ist die Kapitalerhöhung mangelhaft. Dies kann dazu führen, dass der Zeichner nachzahlen muss oder die Aktien gar nicht erst ausgegeben werden dürfen. Zudem müssen sämtliche steuerliche Aspekte beachtet werden. Insbesondere bei Transaktionen zwischen nahestehenden Personen kann die Verrechnung als verdeckte Gewinnausschüttung oder geldwerte Leistung interpretiert werden, wenn der Wert der Forderung nicht dem Marktpreis entspricht. ## Die Rolle des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat hat bei der Prüfung der Verrechnungsfähigkeit eine zentrale Funktion. Er muss sicherstellen, dass die Forderungen, die verrechnet werden sollen, im Jahresabschluss oder in einer Zwischenbilanz ausgewiesen sind und dass kein Verrechnungsverbot entgegensteht. Falls die AG sich in einer finanziellen Schieflage befindet, muss zudem geprüft werden, ob die Verrechnung eine Gläubigerbevorzugung darstellt, was unter Umständen insolvenzrechtliche Konsequenzen haben könnte. Es ist daher dringend ratsam, vorab eine fachliche Expertise einzuholen, um Fehler in der rechtlichen Dokumentation zu vermeiden. ## Fazit. Die Kapitalerhöhung durch Verrechnung ist ein effizientes Instrument zur Kapitalstärkung einer AG. Sie erfordert jedoch eine präzise Planung, eine korrekte Buchführung und eine engmaschige Begleitung durch Experten, um die Anforderungen des OR sowie der Revisionsstelle zu erfüllen. Bei Fragen zur Umsetzung stehen wir Ihnen mit unsere Leistungen jederzeit zur Verfügung. Wenn Sie eine fundierte Beratung für Ihr spezifisches Vorhaben suchen, ist die frühzeitige Einbindung von Treuhand- oder Rechtsberatung der Schlüssel zum Erfolg.

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