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Aktienkapital

Aktienkapital in Fremdwährung: Voraussetzungen für KMU nach Art. 621 Abs. 2 OR

Die Einführung der Fremdwährungsoption bei der Gründung einer AG. Seit der umfassenden Aktienrechtsreform ist es für Schweizer Unternehmen attraktiver denn je, ihre Finanzen international auszurichten. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Festlegung des Aktienkapitals. Gemäss Art. 621 Abs. 2 OR haben Aktiengesellschaften die Möglichkeit, ihr Aktienkapital nicht nur in Schweizer Franken, sondern auch in einer anderen anerkannten Fremdwährung zu führen. Diese regulatorische Anpassung erleichtert insbesondere exportorientierten KMU die Buchführung und reduziert Wechselkursrisiken bei der Bilanzierung. ## Rechtliche Rahmenbedingungen gemäss Art. 621 Abs. 2 OR. Die gesetzliche Bestimmung erlaubt es, das Aktienkapital in einer anderen Währung als dem Schweizer Franken festzulegen, sofern diese Währung für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung ist. Dies ist oft der Fall, wenn der überwiegende Teil des Umsatzes oder der Kostenstruktur in einer spezifischen Fremdwährung wie Euro oder US-Dollar anfällt. Wichtig ist dabei, dass der Mindestnennwert des Aktienkapitals den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Gegenwert in Schweizer Franken muss zum Zeitpunkt der Gründung oder der Kapitalerhöhung den Mindestbetrag von 100'000 Franken erreichen. Die Wahl der Währung muss bereits in den Statuten verankert sein. ## Voraussetzungen für eine Fremdwährung. Um von dieser Option Gebrauch zu machen, muss eine klare betriebswirtschaftliche Begründung vorliegen. Es genügt nicht, die Währung willkürlich zu wählen. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass die gewählte Fremdwährung eng mit dem Geschäftsmodell und dem operativen Umfeld der Gesellschaft verknüpft ist. Die Revisionsstelle oder die bei der Gründung beteiligten Fachpersonen prüfen die Einhaltung dieser Vorgaben streng. Die Transparenz gegenüber den Aktionären und Gläubigern steht dabei im Vordergrund. ## Buchführung und Rechnungslegung. Die Führung des Aktienkapitals in einer Fremdwährung hat direkte Auswirkungen auf die Buchführung. Alle Transaktionen, die das Aktienkapital betreffen, müssen in dieser Währung verbucht werden. Dennoch bleibt die Pflicht zur Erstellung eines Abschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattung bestehen. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer späteren Umrechnung in den Jahresabschluss Währungsschwankungen in der Erfolgsrechnung zu berücksichtigen sind. Dies erfordert eine präzise steuerliche und buchhalterische Planung. ## Vorteile für KMU. Für Schweizer KMU bietet diese Flexibilität diverse Vorteile. Erstens vereinfacht sie die konsolidierte Rechnungslegung innerhalb internationaler Konzernstrukturen. Zweitens minimiert sie die Notwendigkeit ständiger Umrechnungen, was den administrativen Aufwand im Tagesgeschäft spürbar reduziert. Drittens wird das Eigenkapital gegenüber den Stakeholdern in der für das operative Geschäft relevanten Währung dargestellt, was die Transparenz erhöht. ## Herausforderungen und Stolpersteine. Trotz der Vorteile ist die Umstellung oder Wahl einer Fremdwährung mit gewissen Risiken verbunden. Insbesondere die steuerliche Behandlung von Währungsgewinnen und -verlusten kann komplex sein. Zudem müssen die Statuten bei einer Änderung des Geschäftsmodells gegebenenfalls angepasst werden, falls die gewählte Fremdwährung ihre Relevanz für das Unternehmen verliert. Eine fundierte Beratung durch Experten ist daher unerlässlich. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Voraussetzungen und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Besuchen Sie dazu gerne unsere Leistungen, um mehr über unsere Expertise bei der Gründung und Verwaltung von Aktiengesellschaften zu erfahren.

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